Erbrecht

Ein Todesfall ist mit viel Trauer verbunden. Gleichzeitig haben sich die Hinterbliebenen um den Nachlass zu kümmern und gemäss dem Willen der verstorbenen Person aufzuteilen. Dies kann schnell einen Keil in die Familie treiben. Um dem vorzubeugen, regeln wir Ihre Erbschaft noch zu Lebzeiten mittels Testament oder Erbvertrag. In Fällen, in denen der Nachlass zu Lebzeiten nicht geregelt wurde, unterstütze ich Sie bei der gesetzlich vorgesehenen Teilung der Erbschaft. Kann die Teilung unter den Erbenden nicht einvernehmlich durchgeführt werden, unterstütze ich Sie auch im erbrechtlichen Verfahren vor Gericht.

Erbrecht einfach erklärt

Im Erbrecht wird der Übergang des Vermögens eines verstorbenen Menschen an eine oder mehrere Personen geregelt. Erblassende können die Verteilung mittels Testament oder Erbvertrag selbst bestimmen. Falls kein Dokument vorliegt, welches die Erbfolge definiert, wird diese durch das Gesetz geklärt.

Das Erben führt oft zu Streitigkeiten unter den Begünstigten. Der Gang zum Gericht kann nötig sein, um dem Willen der verstorbenen Person Geltung zu verschaffen.

Die Vorteile einer rechtlichen Vertretung

  • Gerechtigkeit. Sie erhalten, was Ihnen zusteht.
  • Unterstützung. Sie müssen das aufwändige Aufsetzen eines gültigen Erbvertrags oder Testaments nicht selbst stemmen.
  • Schlichtung. Sie werden in familiären Konflikten unterstützt und regeln diese im Idealfall bereits vor dem Lebensende.
  • Beistand. Sie erhalten Unterstützung in einer emotional schwierigen Zeit.

Regeln Sie Erbfälle vor dem Tod

In einer individuellen Beratung beantworte ich Ihre Fragen zum Thema Erben und helfe Ihnen, die nötigen Dokumente vorzubereiten. Erledigen Sie dies vor dem Tod, beugen Sie Unklarheiten vor und vermeiden Konflikte unter den Hinterbliebenen. Falls es zu Uneinigkeiten nach dem Tode kommt, helfe ich Ihnen, Ihren Erbanspruch zu berechnen und zu erhalten, was Ihnen zusteht.

Themen im Erbrecht

Verfügungen von Todes wegen

Die innerhalb der gesetzlichen Vorgaben mögliche Regelung des Nachlasses durch den oder die Erblasser:in mittels Testament oder Erbvertrag.

Gesetzliche Erbfolge

Die durch das Zivilgesetzbuch festgelegten erbberechtigten Personen, gerichtet nach dem Verwandtschaftsverhältnis sowie die gesetzlich vorgesehene Quote der erbberechtigten Personen.

Pflichtteile

Durch das Gesetz bestimmte Mindestanteile der Erbenden an der Erbschaft einer verstorbenen Person.

Prozessführung im Erbrecht

Bei Uneinigkeiten in einer Erbengemeinschaft kann es zum Prozess vor Gericht kommen.

Willensvollstreckung

Setzen Sie mich als Willensvollstreckerin in Ihrer letztwilligen Verfügung ein, damit ich nach Ihrem Tod Ihren Willen durchsetzen kann.

Unterstützung
im Erbfall

Erfahren Sie, wie es um Ihre Rechtslage steht. Während der Bürozeiten erreichen Sie mich per Telefon. Ausserhalb der Bürozeiten können Sie mir eine E-Mail zukommen lassen, die ich am nächsten Tag beantworte.
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